Damit Betroffene geschützt, Maßnahmen ergriffen und Vorfälle beendet werden können, ist es wichtig, Hinweisen, Beschwerden, Verdachtsmomenten und Gerüchten sensibel nachzugehen, diese zu prüfen und bei Bedarf den Rat Dritter hinzuzuziehen.
Jede Beobachtung ist unverzüglich mitzuteilen. Meldungen werden dokumentiert, vertraulich behandelt und sachlich geprüft.
Protokollierung
Um das Vorgehen im Verdachtsfall nachvollziehbar zu machen, sind erste Äußerungen des Opfers, eigene Gedanken sowie alle folgenden Handlungsschritte schriftlich festzuhalten. Mutmaßungen und Interpretationen sind zu vermeiden; Zitate müssen als solche gekennzeichnet werden.
Beispiel
Name des Verfassers, Ort und Datum,
Ort und Zeitangabe (einschließlich Dauer) des dokumentierten Gesprächs,
beteiligte Personen,
Umfeld und Situation des Gesprächs,
Anlass: Wer ist auf wen zugekommen?,
möglichst genaue Wiedergabe des Wortlauts der betroffenen Person,
keine Bleistiftnotizen,
zeitnahe Dokumentation des Gesprächs.
Bei Verdacht:
1. Der Schutz des Kindes (bzw. der Betreuungsperson, sofern diese betroffen ist) steht immer an erster Stelle.
2. Ruhe bewahren: Übereiltes Handeln hilft niemandem.
3. Verdächtige Personen nicht mit dem Verdacht konfrontieren.
4. Keine Weitergabe von Informationen an unbeteiligte Dritte, bis der Verdacht bestätigt ist.
5. Aufgrund der alleinigen Kursleitung sind direkt geeignete Hilfseinrichtungen hinzuzuziehen.
6. Keine eigenen Ermittlungen durchführen.
7. Dem Betroffenen keine Versprechen machen, die nicht eingehalten werden können.
8. Sofern der Verdacht nicht ein Familienmitglied betrifft, sind die Erziehungsberechtigten einzubeziehen.
9. Dokumentation des Verdachts: Beobachtungen, Gespräche und weitere Schritte. Eine Vorlage ist im Schutzkonzept hinterlegt (siehe Protokollierung).